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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Wingfoilsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wingfoil Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag

a) Die Anmeldung zu einem Wingfoil Kurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

b) Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Tritt der Kursteilnehmer vor Kursbeginn/Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind als Schadensersatz für die von Wing With Me Netzwerk getätigten Aufwendungen sowie entgangen Gewinn (unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig sofern ein Ersatzteilnehmer/Mieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt.

+ bis 30. Tag vor Ankunft werden 30 % einbehalten

+ ab 29. bis 15. Tag vor Ankunft werden 50 % einbehalten

+ ab 14. bis 3. Tag vor Ankunft werden 75 % einbehalten

+ ab 2. Tag vor Ankunft werden 95 % einbehalten

Die Anzahlung wird dabei angerechnet.

In besonderen Fällen können andere Stornierungsgebühren anfallen. Dies wird vor der Buchung entsprechend mitgeteilt.

c) Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Wingfoilmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

 

3. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters ist Folge zu leisten. Im Kurs sind Neoprenschuhe zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

 

5. Sorgfaltspflicht

 

a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft Wingfoilmaterials, wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet das Material, vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, auf entstandene Schäden sofort hinzuweisen.

b) Falls die Betriebsbereitschaft des Wingfoil Materials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

 

6. Haftung

a) Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Wingfoilmaterials.

b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.

c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, das Wingfoilmaterial wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.

d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem und Ausrüstung Wingfoilmaterialteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.

e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen

a) Wir sind als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Wingfoilausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verfügt.

b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Wingfoilmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

c) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.

d) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

 

8. Marketing

a) Social Media: Der Kunde stimmt zu, Foto- und Videoinhalte für Marketing- und Social-Media-Zwecke zu verwenden, sowohl für Print- als auch für Online-Zwecke. Dies gilt für Wing With Me und all seine Partner.

b) Email Newsletter: Der Kunde ist damit einverstanden, dass regelmäßig Informationen in Form von Newslettern über Neuigkeiten und Dienstleistungen des Wing with Me Netzwerk sendet.

 

9. Gerichtstand

Gerichtsstand ist der Ort der Partnerschule, bei der die Buchung vorgenommen wurde.

 

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

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